Wir bitten um Verständnis, dass bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin eine Ausfall- bzw. Entschädigungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben werden kann.
Diese Regelung gilt vorbehaltlich einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig abzusagen, damit wir die Möglichkeit haben, den Termin anderweitig zu vergeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.